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Von Heinrich, gouverneur militaire de Lille, AdN - 15 Fi 1
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Vor der Kommandantur, Lille, AdN - 30 Fi guerre 14-18/189
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Liller Kriegszeitung, AdN - 30 Fi guerre 14-18/193
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Liller Kriegszeitung, AdN - 30 Fi guerre 14-18/194
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Liller Kriegszeitung, 6 novembre 1916, AdN - 74 J 74
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Lille, exhibition de prisonniers français, AdN - 15 Fi 874
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Lille, parade de soldats allemands, AdN - 15 Fi 889 bis
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Lille pendant l’occupation allemande – Les Allemands à la poste, AdN - 30 Fi guerre 14-18/146
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Lille, « Pass Zentrale » (laisser-passer), AdN - 15 Fi 871

Die deutsche Verwaltung

In den besetzten Gebieten, werden alle dem Staat übertragenen Befugnisse der deutschen Armee übertragen, deren oberste Instanz das Generalhauptquartier ist (mit Sitz in Luxemburg und dann in Charleville und Spa mit einem Kommandoposten in Avesnes). Neben jedem Armeegeneral mit Verantwortung für eine Gruppe der Armee, gibt es einen Etappeninspektor, der die Herrschaft über die Zivilbevölkerung hat. Die Städte und Dörfer hängen von einer Kommandantur ab, die in der Regel in der Hauptstadt des Kantons ansässig ist. Wenn sie in der Nähe der Front sind, handelt es sich um eine Ortskommandantur; wenn sie weit von ihr entfernt sind, um eine Etappenkommandantur. An der Spitze der Kommandantur gibt es einen Kommandanten (oft ein Offizier), unterstützt von einer Landwache oder „Chef de Culture“ (schnell mit dem Spitznamen „Kuh-Zunge“ von der Bevölkerung versehen), der für die Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe zuständig ist und ein Inspektions-Wachtmeister, verantwortlich für Beschlagnahmungen und Durchsuchungen. Jeder Kommandant verfügt zudem über zahlreiches Personal (6-8 Männer). Dies sind zuerst Soldaten, die bald durch deutsche Zivilisten ersetzt werden. Diese Kommandanturen sind in öffentlichen Gebäuden oder in Häusern untergebracht, deren Besitzer vertrieben wurden. In Lille gibt es einen General mit einem Titel des Gouverneurs und einen stellvertretenden General. In Valenciennes oder Saint-Amand ist der Kommandant ein Oberst, der von einem Hauptmann assistiert wird. In Avesnes gibt es 1917 einen kommandierenden Oberst, einen stellvertretenden Leutnant, 21 Unter-Offiziere und Soldaten sowie verschiedene Beamte für die Krankenhäuser, die Geschäfte oder die Wirtschaftsausschüsse. Die Funktion der Polizei wird von der Gendarmerie sichergestellt. Jede Kommandantur verfügt über einen Posten, bestehend aus einigen Gendarmen, unter Anleitung durch einen Unteroffizier. Sie sind verantwortlich für Verkehr, Hilfe bei Beschlagnahmungen, Unterdrückung von Betrügereien und Überwachung der Bevölkerung. In den Städten unterstützt die Militärpolizei, bestehend aus für die Front ungeeigneten Soldaten, die Gendarmerie. Auf dem Land, ist eine Hilfswache verantwortlich für die Feldpolizei. Täter kommen vor das Polizeigericht oder das Polizeiamt, dem ein Richter, ein Berufsbeamter, vorsitzt. Dort werden die vielen Geldstrafen bezahlt, die für Vergehen verhängt werden.